Sachverhalt
Die Mandantin wurde nach elf Jahren im Betrieb per Ende September gekündigt. Die Kündigung erfolgte zwei Wochen nachdem sie nicht bezahlte Überstunden bei der Geschäftsleitung angesprochen hatte.
Rechtliche Einschätzung
Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Kündigung nach Art. 336 OR. Die Einsprache ist schriftlich und vor Ablauf der Kündigungsfrist zu erheben; Beweislage zu den Überstunden noch offen.
Instruktion des Mandanten
Die Mandantin will eine Entschädigung, keine Weiterbeschäftigung. Kein Kontakt zur Gegenpartei ohne vorherige Rücksprache mit ihr.
Nächste Schritte
- Einsprache gegen die Kündigung entwerfen · Mandatsleitung · bis 25. Juli
- Arbeitsvertrag und Zeiterfassung anfordern · Sekretariat · bis 22. Juli
- Rückmeldung an die Mandantin nach Fristeingang · Mandatsleitung · KW 31